Beschwerdestelle SPG (Sozialhilfe- und PräventionsGesetz)

  • ist im Auftrag des Kantons unterste Aufsichtsbehörde im Bereich Sozialhilferecht
  • stellt im konkreten Einzelfall den individuellen Rechtsschutz im Bereich Sozialhilfe (materielle Hilfe) sicher
  • stellt im konkreten Einzelfall den individuellen Rechtsschutz  im Bereich der sozialen Prävention sicher (vor allem Elternschaftsbeihilfe, Alimentenbevorschussung)
  • Sie ist besorgt dafür, dass die durch die Gemeinden zu  gewährende Unterstützung zeit- und sachgerecht, sowie in Achtung der Menschenwürde erbracht wird
  • ist selbständig und unabhängig

Telefon                           062 835 29 90
E-Mail                             info.ksd@ag.ch

Trägerin: Kanton Aargau

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