Gleichstellung Aargau ist Mitglied in der Koalition gegen Lohndiskriminierung.
Deshalb unterstützt sie die Abstimmungsempfehlungen zu den folgenden Vorstössen, welche am 6. und 7. Oktober in der Kommission SGK-E 5 behandelt wurden.

  1. 21.3944 Mo. Hess Lorenz. Schluss mit den Lippenbekenntnissen. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit à die Motion verlangt die Einführung von Sanktionen bei Nichteinhaltung von Art. 8 Abs. 3 BV und die Festlegung der Kriterien.
    Die Koalition unterstützt diese Petition.
  2. 20.2001. Petition Jugendsession 2019. Innerbetriebliche Lohntransparenz für mehr Lohngleichheit à die Petition fordert volle Lohngleichheit auf gleicher Hierarchieebene innerhalb eines Unternehmens.
    Die Koalition unterstützt diese Petition.
  3. 20.2002. Petition Jugendsession 2019. Lohngleichheit, jetzt!à die Petition fordert, dass die Verpflichtung zur Analyse für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten gilt, die Einführung von Kontrollen und Sanktionen.
    Die Koalition unterstützt diese Petition.
  4. 21.2032. Petition Frauensession 2021 (Seite 7). Revision des Gleichstellungsgesetzes und Schaffen einer unabhängigen Bundesbehörde zur Durchsetzung der Lohngleichheit.
    Die Koalition unterstützt diese Petition.
  5. 23.4139. Mo. P. Schilliger. Diskriminierungsfreie Schichtzulagen von der Lohngleichheitsanalyse ausnehmen. -> Die Motion zielt darauf ab, die Entschädigungen für Schichtarbeit von der Analyse der Lohngleichheit auszuschliessen, da sie (von der Firma) als nicht diskriminierend eingestuft werden.
    Die Koalition unterstützt diese Motion nicht aus folgenden Gründen :

    • Es ist wichtig, dass die Lohnanalysen alle Lohnbestandteile berücksichtigen, denn sonst könnten gewisse direkte oder indirekte Diskriminierungen unentdeckt und unkorrigiert bleiben.
    • Ein Unternehmen kann nicht ohne vertiefte Analyse sofort behaupten, dass eine bestimmte Entschädigung tatsächlich nicht diskriminierend ist. Es braucht eine sorgfältige Analyse, um das direkte und indirekte Diskriminierungspotential ausschliessen zu können und die Lohngleichheitsanalysen ermöglichen eben diese nötige sorgfältige Analyse. Eine Selbstdeklaration des Unternehmens, wie es Herr Schilliger vorschlägt, ist ungenügend.
    • Die Motion möchte gewisse Erschwernis-Zulagen (u.a. Schicht-Zulagen sowie Pikettdienst-Zulagen) von den relevanten Lohnbestandteilen für die Lohngleichheitsanalysen ausnehmen. Jedoch gibt es noch andere Zulagen z.B Nachtarbeit, Wochenendarbeit, die nicht ausgeschlossen wären. Das ist eine Ungleichbehandlung von Zulagen ohne Grund. Solche Zulagen machen in gewissen Branchen,  z.B im Gesundheitsweisen, einen erheblichen Teil des Monatsgehalts aus. Wenn man diese Zulagen im Gesundheitswesen ausschliessen würde, würde das zu einem signifikativen Rückgang des Durchschnittsgehalts des Pflegepersonals führen.
    • LOGIB wird regelmässig angepasst anhand der Rückmeldungen, die an den EGB vermittelt werden. Der Bundesrat schlägt vor, eine Anpassung der Wegleitung zum Standard-Analyse-Tool des Bundes (Logib) zu prüfen. Wir sind der Ansicht, dass eine sorgfältige wissenschaftliche Prüfung von LOGIB den richtigen Weg ist, im Gegenteil zu einer Anpassung auf Verordnungsebene, wie von Herr Schilliger vorgeschlagen wird.