
Beschwerdestelle SPG (Sozialhilfe- und PräventionsGesetz)
- ist im Auftrag des Kantons unterste Aufsichtsbehörde im Bereich Sozialhilferecht
- stellt im konkreten Einzelfall den individuellen Rechtsschutz im Bereich Sozialhilfe (materielle Hilfe) sicher
- stellt im konkreten Einzelfall den individuellen Rechtsschutz im Bereich der sozialen Prävention sicher (vor allem Elternschaftsbeihilfe, Alimentenbevorschussung)
- Sie ist besorgt dafür, dass die durch die Gemeinden zu gewährende Unterstützung zeit- und sachgerecht, sowie in Achtung der Menschenwürde erbracht wird
- ist selbständig und unabhängig
Telefon 062 835 29 90
E-Mail info.ksd@ag.ch
Trägerin: Kanton Aargau
